Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wiese-Behring GmbH

1. Allgemeines

a) Unseren Angeboten, Annahmen und Verträgen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht einbezogen, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

b) Von diesen Bedingungen oder dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichende mündliche Vereinbarungen mit uns, oder mit den für uns handelnden Personen sind, um Streitigkeiten zu vermeiden, nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Geltung deutschen Rechts

Unsere Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. 04. 1980 wird ausgeschlossen.

3. Preise und Nebenkosten

Unsere Preise verstehen sich in EURO und gelten ab Lager oder ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Höhe. Bei Kostenerhöhung zwischen Vertragsabschluss und Lieferung sind wir berechtigt diese auf den Preis aufzuschlagen, sofern nicht bei einem Nichthandelsgeschäft Lieferung innerhalb 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Verpackung wird gesondert berechnet. Versicherung gegen Transportschäden, Transportverlust oder -bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung.

4. Lieferung und Lieferfristen

a) Liefertermine sind nur gültig wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Als Anfangstag für etwa eingegangene Lieferfristen gilt der Tag der Auftragsbestätigung, bei Unklarheiten über Einzelheiten des Auftrags mit der Beseitigung der Unklarheiten. Der vereinbarte Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Fabrik.

b) Die Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferungen und Lieferfristen gilt nur unter der Vorraussetzung eines unverschuldet ungestörten Fabrikationsvorgangs (z.B. nicht bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung) sowie rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung, um die wir uns nach allen Kräften bemühen werden. Solange derartige Ereignisse andauern, sind wir nicht verpflichtet, zu liefern oder deshalb Schadenersatz zu leisten. Dauern derartige Ereignisse länger als 2Wochen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c) Angegebene Liefertermine bzw. Lieferfristen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle der Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts durch Sie haften wir auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

d) Bestehen noch Ansprüche gegen den Kunden, gleich aus welchen Rechtsverhältnis und unberücksichtigt einer Verjährung, können wir die Lieferung zurückbehalten.

e) Alle Lieferungen, auch Teillieferungen, zu denen wir, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, berechtigt sind, erfolgen auf die Gefahr des Kunden unabhängig davon, ob wir die Kosten der Lieferung übernommen haben.

5. Gewährleistung und Haftung

a) Abweichungen in Bezug auf Farbe, Schwankungen in Qualität, Materialstärke, Ausführung und Grammatur sowie Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestätigten Menge berechtigen nicht zu einer Reklamation.

b) Für von uns zu vertretene Mängel leisten wir Gewähr nach unserer Wahl; durch kostenlose Ersatzlieferungen der mangelhaften Ware oder ihres mangelhaften Teils nach Rücksendung der mangelhaften unveränderten Ware oder ihres Teils; oder unter den gleichen Voraussetzungen durch Nachbesserung im Werk; oder unter den gleichen Voraussetzungen durch Herabsetzung des Preises. Schlägt eine von uns gewählte Ersatzlieferung oder Nachbesserung endgültig fehl, so können bei einem Handelsgeschäft wir, sonst der Kunde hinsichtlich des mangelhaften Gegenstandes oder des mangelhaften Teils des Gegenstandes angemessene Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

c) Für Mangelschäden bzw. Pflichtverletzungen haften wir nicht, sofern nicht die Haftung nachweisbar auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

d) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich uns angezeigt werden.

6. Größenangaben

Die Größe der Kartons wird in Millimeter (Innenmaße) in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe angegeben.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Unsere Verträge und Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus diesem und dem vorangehenden Verträgen erfüllt hat. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum auch zur Sicherung der Saldoforderung, die bis Ende des Jahres entsteht, in dem geliefert wurde.

b) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt veräußern. In jedem Fall tritt der Kunde uns sämtliche Forderungen mit allen Nebenrechten und Sicherheiten aus der Weiterveräußerung ab. Wird unser Eigentum zusammen mit anderen Waren zu einem nicht aufgegliederten Gesamtpreis verkauft, wird eine Teilabtretung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Erstgeschäft vereinbart.

c) Der Kunde ist jederzeit widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, solange er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt und nicht überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Die eingezogenen Beträge hat er in Höhe unserer fälligen Forderungen unverzüglich an uns abzuführen.

d) Klischees und Werkzeuge, die ausschließlich für Anfertigungen des Bestellers verwendet werden, bleiben, auch wenn diese anteilig oder komplett berechnet werden, unser Eigentum und werden für evtl. Nachbestellungen 24 Monate aufbewahrt. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn vom Käufer innerhalb von 24 Monaten nach der letzten Lieferung keine weiteren Bestellungen eingegangen sind.

8. Zahlung und Sicherheiten

a) Zahlung hat, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und für uns spesenfrei zu erfolgen. Bei Barzahlung innerhalb 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.

b) Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Eine Zahlung als Wechsel ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung zulässig, eine Skontoabzug ist dabei ausgeschlossen. Diskont und Spesen trägt der Kunde. Sie sind vom Kunden sofort zu zahlen.

c) Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir den Verzögerungsschaden gesondert geltend machen und sind nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Außerdem sind wir berechtigt, sämtliche dem Kunden geschuldeten Leistungen zurückzubehalten, gleich auf welchen Rechtsgrund diese beruhen.

d) Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder bei Zahlungsverzug können wir Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen und der noch nicht fälligen Wechsel und Schecks verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen.

e) Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Braunschweig, wenn der Besteller Vollkaufmann im Sinne des HGB ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.